In jedem Frühjahr und jedem Herbst veröffentlichen der ADAC und seine Partner wie beispielsweise der Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC), der Touring Club Schweiz (TCS) und Stiftung Warentest die Ergebnisse ihres gemeinsamen Kindersitztests. Wir fassen für euch in diesem Blogbeitrag kurz zusammen, was – über das Beachten der Testergebnisse hinaus – die Empfehlungen dieser Organisationen zum Thema Kindersitzkauf sind.
In den kommenden Wochen werden wir uns in weiteren Beiträgen detaillierter mit weiteren Aspekten aus dem Themenbereich Kindersicherheit im Fahrzeug beschäftigen. Folgt uns also am Besten bei Social Media, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Probesitzen und Probe-Einbau
Ein ganz wesentliche Empfehlung gleich am Anfang:
Es ist unbedingt erforderlich, mit Ihrem Kind und dem Kindersitz im eigenen Auto eine Einbauprobe durchzuführen – denn nicht jeder Kindersitz passt gleich gut in jedes Fahrzeug.
https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/kindersicherheit/kindersitzberater/kindersitzkauf-tipps/
Wer Zeit sparen möchte liest an dieser Stelle nicht weiter, sondern bucht einfach einen Beratungstermin bei uns (hier) oder einem anderen Fachhändler (zum Beispiel bei den Kindersitzexperten). Bei einem guten Fachhändler versteht es sich von selbst, dass mit eurem Kind ein Probesitzen gemacht wird, denn – das kann man beim obigen Zitat ergänzen – es passt auch nicht jeder Sitz gleich gut zu jedem Kind. Im Anschluss wird ein Probe-Einbau in eurem Fahrzeug durchgeführt.

in der Richthofenstraße in Holtenau.
Mitwachsende Sitze
Der ADAC hat sich im Begleittext zum Herbsttest 2021 mit mitwachsenden Sitzen beschäftigt. Dabei handelt es sich um Sitze, die im Extremfall ab Geburt bis zum Ende der Kindersitzpflicht genutzt werden dürfen. Um das zu ermöglichen werden Kompromisse gemacht.
In unseren Augen entscheidend: die Kompromisse wirken sich negativ auf die Sicherheit aus. Durch die lange Nutzungsdauer ergibt sich eine höhere Fehlbedienungsgefahr ergibt. Mitwachsende Kindersitze sind außerdem verhältnismäßig schwer. Schließlich kann es auch passieren, dass ein mitwachsender Sitz wegen Verschleiß vor dem Ende der Kindersitzpflicht ersetzt wird – dann ist ein vermeintlicher Preisvorteil hinfällig.
Anstatt einen mitwachsenden Sitz zu nutzen ist es also ratsam, lieber kleinschrittige Sitze zu verwenden, beispielsweise zu Anfang eine Babyschale, dann einen Reboarder, also einen rückwärts gerichteten Sitz, und schlussendlich einen Sitz der Gruppe 2/3 das heißt eine „Sitzerhöhung“ mit Rückenlehne.
Im kommenden Beitrag …
Im kommenden Beitrag werden wir uns näher mit unserem Babyschalen-Leihservice beschäftigen.